Haus & Grund Saarland begrüßt Förderung des sozialen Wohnungsbaus
Haus & Grund Saarland befürwortet die Ankündigung des saarländischen Innenministers Klaus Bouillon insgesamt 52 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Förderung von Wohnraum über vergünstigte Kredite zur Verfügung zu stellen. Damit wird einer Forderung unseres Verbandes Rechnung getragen, endlich mehr Geld in den Wohnungsbau besonders durch die Schaffung von Sozialwohnungen zu stecken.
Durch die Steigerung der Förderung sind die Voraussetzungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes deutlich verbessert worden. Die geförderte Kreditsumme pro Quadratmeter wurde von bisher 1000 Euro auf 1750 Euro angehoben. Die Umnutzung zu Wohnzwecken wird statt wie bisher mit 600 Euro jetzt mit 1000 Euro pro Quadratmeter gefördert. Eine langfristige Sozialbindung führt darüber hinaus zur Gewährung hoher Tilgungszuschüsse. Bei Baukosten von zehn Euro pro Quadratmeter und Monat hilft die Förderung die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes auch wirtschaftlich darzustellen.
Die jetzige Förderung reicht für die Erstellung von rund 600 Wohnungen. Dies kann natürlich nur ein Anfang sein. Es wäre zu wünschen, dass die saarländische Landesregierung auch in den kommenden Jahren die vom Bund gewährten Hilfen dazu verwendet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, um so das Fehlen von derzeit 6000 Sozialwohnungen im Saarland zu kompensieren. Um die bestehenden Engpässe am Wohnungsmarkt schnellstmöglich zu beheben, sollte allerdings der Abbau von Bürokratie dafür sorgen, dass die Umsetzung der Maßnahmen so rasch wie möglich erfolgt.
Dr. Michael Weiskopf
Durch die Steigerung der Förderung sind die Voraussetzungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes deutlich verbessert worden. Die geförderte Kreditsumme pro Quadratmeter wurde von bisher 1000 Euro auf 1750 Euro angehoben. Die Umnutzung zu Wohnzwecken wird statt wie bisher mit 600 Euro jetzt mit 1000 Euro pro Quadratmeter gefördert. Eine langfristige Sozialbindung führt darüber hinaus zur Gewährung hoher Tilgungszuschüsse. Bei Baukosten von zehn Euro pro Quadratmeter und Monat hilft die Förderung die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes auch wirtschaftlich darzustellen.
Die jetzige Förderung reicht für die Erstellung von rund 600 Wohnungen. Dies kann natürlich nur ein Anfang sein. Es wäre zu wünschen, dass die saarländische Landesregierung auch in den kommenden Jahren die vom Bund gewährten Hilfen dazu verwendet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, um so das Fehlen von derzeit 6000 Sozialwohnungen im Saarland zu kompensieren. Um die bestehenden Engpässe am Wohnungsmarkt schnellstmöglich zu beheben, sollte allerdings der Abbau von Bürokratie dafür sorgen, dass die Umsetzung der Maßnahmen so rasch wie möglich erfolgt.
Dr. Michael Weiskopf
August 2018
Eintritt in die digitale Welt
Liebe Mitglieder von Haus & Grund Saarland,
im August 2018 werden Sie eine ganz besondere Ausgabe unseres Mitgliedermagazins in Händen halten. Als Haus & Grund Mitglied können Sie dieses Mitgliedermagazin nun auch mobil auf dem Smartphone oder dem Tablet lesen und archivieren. Ab sofort steht Ihnen die Haus & Grund App kostenlos zur Verfügung.
Die App „Haus & Grund-Magazin“ können Sie aus dem Apple-Appstore oder aus dem Google-Play-Store herunterladen. Geben Sie den Freischaltcode ein und sofort steht Ihnen die digitale Version des Haus & Grund Magazins zur Verfügung. In der App ist eine kurze Anleitung hinterlegt.
Die APP ist von hoher Qualität, da es sich um eine APP handelt, die auch von professionellen Verlagen genutzt wird. Wir können damit die Verbreitung der Marke Haus & Grund erheblich erhöhen.
Die Haus & Grund App stellt einen Meilenstein in der öffentlichen Darstellung unseres Verbandes dar und ist der Eintritt in die digitale Welt.
Ich freue mich, dass wir mit der Unterstützung von Haus & Grund Deutschland bei der öffentlichen Darstellung unserer Organisation einen weiteren Schritt in die digitale Zukunft vorangekommen sind und hoffe, dass Sie von diesem Angebot regen Gebrauch machen werden.
Den Freischaltcode finden Sie im Impressum des neuen Magazins. Viel Spaß bei der Anwendung.
Ihr
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Saarland
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Ich freue mich, dass wir mit der Unterstützung von Haus & Grund Deutschland bei der öffentlichen Darstellung unserer Organisation einen weiteren Schritt in die digitale Zukunft vorangekommen sind und hoffe, dass Sie von diesem Angebot regen Gebrauch machen werden.
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Ihr
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Saarland
August 2018
Datenschutz ist Bürgerschutz
Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft getreten. Auch wenn der Nutzen des Gesetzes für viele noch unklar und vor allem mit Mehraufwand verbunden ist, sollte uns allen Folgendes zu denken geben: eines der wichtigsten Themen der Digitalisierung, welches den Schutz von Privatsphäre, Freiheits- und Menschenrechten auch in Zukunft garantieren soll, wird als Zumutung empfunden. Irgendetwas scheint hier schief gelaufen zu sein. Die Skeptiker versteifen sich darauf, von der schlimmsten aller Auslegungsmöglichkeiten auszugehen.
Vom Fotografierverbot bis zur Abmahnwelle, vom Verbot, Visitenkarten zu tauschen bis zu der Frage, ob ich mein Abi-T-Shirt mit den Namen meiner Abiturkollegen in der Altkleidersammlung entsorgen darf, war die Rede. Doch viele dieser Gedankenspiele haben nur einen Zweck: Sie sollen die DSGVO als Witz, als Bürokratiemonster oder als eine Karikatur von einem Gesetz qualifizieren.
Daraus spricht die Häme über „die da oben“, die unfähigen Politiker und Bürokraten aus Brüssel, die kein vernünftiges Gesetz auf die Beine stellen können und deren einziges Ziel es ist, Kleinbetrieben und kleinen Vereinen das Leben unnötig schwer zu machen. Diese Aussagen werden nur zu gerne von den Skeptikern aufgesogen.
Dabei könnte sich die Wut doch genauso gut gegen diejenigen Unternehmungen richten, die alles über uns wissen wollen und die den Datenschutz wegen ihrer eigenen wirtschaftlichen Interessen schlichtweg ignorieren.
Es ist kein Geheimnis, dass viele die Übergangsfrist von zwei Jahren unterschätzt haben. Jetzt musste alles auf den letzten Drücker umgesetzt werden. In der Zwischenzeit geraten Sinn und Zweck der DSGVO in Vergessenheit. Beim Datenschutz geht es nicht etwa darum, die Daten zu schützen, nein, es geht darum, uns Bürger, unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung und unser Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schützen. Die Kritiker fühlen sich bestätigt und bestärkt. Es ist nämlich genau das eingetreten, was sie vorhergesagt hatten.
Wenn es so weitergeht, heißt es künftig selbst von uns Betroffenen: Datenschutz was soll das? Nein danke kein Interesse. Gerade das sollte uns zu denken geben und uns wirklich Sorgen machen.
Ihr
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Saarland
Vom Fotografierverbot bis zur Abmahnwelle, vom Verbot, Visitenkarten zu tauschen bis zu der Frage, ob ich mein Abi-T-Shirt mit den Namen meiner Abiturkollegen in der Altkleidersammlung entsorgen darf, war die Rede. Doch viele dieser Gedankenspiele haben nur einen Zweck: Sie sollen die DSGVO als Witz, als Bürokratiemonster oder als eine Karikatur von einem Gesetz qualifizieren.
Daraus spricht die Häme über „die da oben“, die unfähigen Politiker und Bürokraten aus Brüssel, die kein vernünftiges Gesetz auf die Beine stellen können und deren einziges Ziel es ist, Kleinbetrieben und kleinen Vereinen das Leben unnötig schwer zu machen. Diese Aussagen werden nur zu gerne von den Skeptikern aufgesogen.
Dabei könnte sich die Wut doch genauso gut gegen diejenigen Unternehmungen richten, die alles über uns wissen wollen und die den Datenschutz wegen ihrer eigenen wirtschaftlichen Interessen schlichtweg ignorieren.
Es ist kein Geheimnis, dass viele die Übergangsfrist von zwei Jahren unterschätzt haben. Jetzt musste alles auf den letzten Drücker umgesetzt werden. In der Zwischenzeit geraten Sinn und Zweck der DSGVO in Vergessenheit. Beim Datenschutz geht es nicht etwa darum, die Daten zu schützen, nein, es geht darum, uns Bürger, unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung und unser Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schützen. Die Kritiker fühlen sich bestätigt und bestärkt. Es ist nämlich genau das eingetreten, was sie vorhergesagt hatten.
Wenn es so weitergeht, heißt es künftig selbst von uns Betroffenen: Datenschutz was soll das? Nein danke kein Interesse. Gerade das sollte uns zu denken geben und uns wirklich Sorgen machen.
Ihr
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Saarland
Juli 2018
Haus & Grund Saarland – Delegiertentag in Saarbrücken
Bezahlbarer Wohnraum und Neuordnung der Grundsteuer waren Hauptthemen
„Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen auch bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen. Dieses gesellschaftliche Problem ist nicht von den privaten Eigentümern zu lösen“. Das sagte Haus & Grund
Verbandsvorsitzender Dr. Michael Weiskopf, am 27. Mai auf dem Landesdelegiertentag in Saarbrücken.
Vor den Delegierten und Gästen im Victor’s Residenzhotel in Saarbrücken warf er der Landesregierung angesichts landesweiten Leerstandes von 6000 Wohnungen und bei vorhanden und nicht eingesetzten Fördermitteln in einer Größenordnung von 35 Mio. Euro Versäumnisse bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraumes vor.
Als Gastrednerin bekannte sich Anke Rehlinger (SPD), Stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin des Saarlandes als Hauseigentümerin und Haus & Grund Mitglied. Sie sicherte den Delegierten ihre Unterstützung bei der Wiederaufnahme des runden
„Tisches bezahlbarer Wohnraum" im Saarland zu.
In seinem Grußwort ging der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke auf die Regelungen im Koalitionsvertrag und die von Haus & Grund initiierte „kleine Modernisierungsmieterhöhung“ ein. „Hier haben CDU/CSU und SPD eine ausgewogene Regelung beschlossen, die es gerade privaten Einzelvermietern ermöglicht, ihre Wohnungen zu modernisieren ohne ihre Mieter zu überfordern“, so Warnecke. Die nunmehr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes geführte öffentliche Diskussion zur Neuordnung der Grundsteuer sei ein Riesenärgernis. Seine klare Forderung: Notwendig ist ein marktunabhängiges Modell, welches das Wohnen nicht verteuert.
Ministerin Rehlinger ließ in ihrem Gastreferat allerdings offen, welches Modell die Saarländische Landesregierung bevorzugen wird. Die Grundsteuer sei eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen im Saarland, ohne die Infrastruktur und Gemeinwohl im Saarland schwie-rig zu finanzieren wären. Rehlinger: „Würde die Grundsteuer wegfallen, wäre das ein kaum zu kompensierender Schlag für die saarländischen Gemeinden. Für uns als Land ist daher entscheidend, dass eine Reform der Grundsteuer aufkommensneutral sein wird, so dass die Kommunen auch weiterhin mit konstanten Einnahmen aus der Grundsteuer planen können“. „Gleichzeitig muss bei der Grundsteuer für den Eigentümer mehr soziale Gerechtigkeit in der Besteuerung erreicht werden. Dies muss bei der Neuregelung der Grundsteuer oberste Priorität haben.“
Zuvor stand die Behandlung der Regularien im Vordergrund. In seinem Rechenschaftsbericht konnte der geschäftsführende Verbandsvorsitzende auf ein positives Jahr mit einem erneuten Mitgliederzuwachs und einem positiven Geschäftsergebnis zurückblicken. Auf Antrag von Rainer Dupré wurde der Vorstand entlastet. Einstimmig zu Kassenprüfern
wiedergewählt wurden Jürgen Bost und Rainer Düpré.
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
„Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass gerade Menschen mit geringem Einkommen auch bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen. Dieses gesellschaftliche Problem ist nicht von den privaten Eigentümern zu lösen“. Das sagte Haus & Grund
Verbandsvorsitzender Dr. Michael Weiskopf, am 27. Mai auf dem Landesdelegiertentag in Saarbrücken.
Vor den Delegierten und Gästen im Victor’s Residenzhotel in Saarbrücken warf er der Landesregierung angesichts landesweiten Leerstandes von 6000 Wohnungen und bei vorhanden und nicht eingesetzten Fördermitteln in einer Größenordnung von 35 Mio. Euro Versäumnisse bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraumes vor.
Die Haus & Grund-Repräsentanten Dr. Michael Weiskopf (links) und
Dr. Kai Warnecke bedankten sich mit Blumen bei Anke Rehlinger
Dr. Kai Warnecke bedankten sich mit Blumen bei Anke Rehlinger
Als Gastrednerin bekannte sich Anke Rehlinger (SPD), Stellvertretende Ministerpräsidentin und Wirtschaftsministerin des Saarlandes als Hauseigentümerin und Haus & Grund Mitglied. Sie sicherte den Delegierten ihre Unterstützung bei der Wiederaufnahme des runden
„Tisches bezahlbarer Wohnraum" im Saarland zu.
In seinem Grußwort ging der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke auf die Regelungen im Koalitionsvertrag und die von Haus & Grund initiierte „kleine Modernisierungsmieterhöhung“ ein. „Hier haben CDU/CSU und SPD eine ausgewogene Regelung beschlossen, die es gerade privaten Einzelvermietern ermöglicht, ihre Wohnungen zu modernisieren ohne ihre Mieter zu überfordern“, so Warnecke. Die nunmehr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes geführte öffentliche Diskussion zur Neuordnung der Grundsteuer sei ein Riesenärgernis. Seine klare Forderung: Notwendig ist ein marktunabhängiges Modell, welches das Wohnen nicht verteuert.
Ministerin Rehlinger ließ in ihrem Gastreferat allerdings offen, welches Modell die Saarländische Landesregierung bevorzugen wird. Die Grundsteuer sei eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen im Saarland, ohne die Infrastruktur und Gemeinwohl im Saarland schwie-rig zu finanzieren wären. Rehlinger: „Würde die Grundsteuer wegfallen, wäre das ein kaum zu kompensierender Schlag für die saarländischen Gemeinden. Für uns als Land ist daher entscheidend, dass eine Reform der Grundsteuer aufkommensneutral sein wird, so dass die Kommunen auch weiterhin mit konstanten Einnahmen aus der Grundsteuer planen können“. „Gleichzeitig muss bei der Grundsteuer für den Eigentümer mehr soziale Gerechtigkeit in der Besteuerung erreicht werden. Dies muss bei der Neuregelung der Grundsteuer oberste Priorität haben.“
Zuvor stand die Behandlung der Regularien im Vordergrund. In seinem Rechenschaftsbericht konnte der geschäftsführende Verbandsvorsitzende auf ein positives Jahr mit einem erneuten Mitgliederzuwachs und einem positiven Geschäftsergebnis zurückblicken. Auf Antrag von Rainer Dupré wurde der Vorstand entlastet. Einstimmig zu Kassenprüfern
wiedergewählt wurden Jürgen Bost und Rainer Düpré.
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Juli 2018
Bergschadenersatzansprüche – Wenn Verjährung droht
Im Jahre 2012 wurde das letzte Steinkohlebergwerk an der Saar geschlossen. Die Förderung des „Schwarzen Goldes“ endete. Obwohl dieses Ereignis sechs Jahre zurückliegt, beschäftigen wir uns noch immer mit diesem Problem.
Durch den untertätigen Bergbau sind an der Oberfläche liegende Grundstücke in Mitleidenschaft gezogen worden.
Dies gilt für unbebaute Liegenschaften ebenso wie für bebaute Flächen.
An Gebäuden sind die für Senkungen typischen Schäden entstanden:
- Risse
- Pressungen
- Schieflagen
Nicht zu vergessen sind
- technische Minderwerte
- merkantile Minderwerte
Gemäß §114 BBergG sind die Grundstückseigentümer berechtigt, Schadenersatzansprüche beim Bergbautreibenden geltend zu machen.
Zwischenzeitlich dürfte eine größere Zahl von Regulierungen stattgefunden haben. Es gibt aber noch immer Schäden, die bis heute noch nicht einmal gemeldet, geschweige denn behoben sind.
Vorsicht! Hier wird es allmählich eng. Aktivitäten sind gefragt.
Es taucht die Problematik der Verjährung auf.
Wir kennen zwei Verjährungsfristen:
- die dreijährige ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers
- die absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren plus 5-jähriger Setzungsfrist (35 Jahre) ab Abbauende
Auch Jahrzehnte gehen vorüber. Oft schneller, als man denkt.
Wenn Sie also den Verdacht haben, dass an Ihrer Liegenschaft ein Schaden ist, der mit Bergbau etwas zu tun haben könnte, sollten Sie munter werden. Man sollte zumindest den Schaden melden.
Es wäre traurig, wenn in Folge von Inaktivität, ein nicht unerheblicher Ersatzanspruch verloren ginge.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Geschäftsführender Vorsitzender Haus und Grund Saarbrücken
Kontaktadressen:
1. Haus und Grund Saarbrücken
Tel.: 0681 / 66 83 70
Fax: 0681 / 66 83 7-16
E-Mail: info@hausundgrund-saarbruecken.de
2. Anwaltskanzlei Hoffmann
Tel.: 0681 / 68 66 33 40
Fax: 0681 / 68 89 09 01
E-Mail: info@anwaltskanzlei-hoffmann.com
Durch den untertätigen Bergbau sind an der Oberfläche liegende Grundstücke in Mitleidenschaft gezogen worden.
Dies gilt für unbebaute Liegenschaften ebenso wie für bebaute Flächen.
An Gebäuden sind die für Senkungen typischen Schäden entstanden:
- Risse
- Pressungen
- Schieflagen
Nicht zu vergessen sind
- technische Minderwerte
- merkantile Minderwerte
Gemäß §114 BBergG sind die Grundstückseigentümer berechtigt, Schadenersatzansprüche beim Bergbautreibenden geltend zu machen.
Zwischenzeitlich dürfte eine größere Zahl von Regulierungen stattgefunden haben. Es gibt aber noch immer Schäden, die bis heute noch nicht einmal gemeldet, geschweige denn behoben sind.
Vorsicht! Hier wird es allmählich eng. Aktivitäten sind gefragt.
Es taucht die Problematik der Verjährung auf.
Wir kennen zwei Verjährungsfristen:
- die dreijährige ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers
- die absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren plus 5-jähriger Setzungsfrist (35 Jahre) ab Abbauende
Auch Jahrzehnte gehen vorüber. Oft schneller, als man denkt.
Wenn Sie also den Verdacht haben, dass an Ihrer Liegenschaft ein Schaden ist, der mit Bergbau etwas zu tun haben könnte, sollten Sie munter werden. Man sollte zumindest den Schaden melden.
Es wäre traurig, wenn in Folge von Inaktivität, ein nicht unerheblicher Ersatzanspruch verloren ginge.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Geschäftsführender Vorsitzender Haus und Grund Saarbrücken
Kontaktadressen:
1. Haus und Grund Saarbrücken
Tel.: 0681 / 66 83 70
Fax: 0681 / 66 83 7-16
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2. Anwaltskanzlei Hoffmann
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Fax: 0681 / 68 89 09 01
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Juli 2018
Der falsche Weg
Es war keine Überraschung: Das Bundesverfassungsgericht musste eingreifen und die Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklären. Die Einheitswerte für die Grundsteuer sollten bisher laut Gesetz alle sechs Jahre neu berechnet werden, damit sie das sind, was sie sein sollen, nämlich aktuell. In den ostdeutschen Ländern wurden seit 1935 und in Westdeutschland seit 1964 keine neuen Bewertungen mehr vorgenommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ganz lapidar gesagt, dass dann, wenn der Bundestag vorschreibt, alle sechs Jahre eine Neubewertung vorzunehmen und die Finanzverwaltung dies über Jahrzehnte nicht schafft, die Erhebung der Grundsteuer eben verfassungswidrig ist. Ein Urteilsinhalt, den man in seiner Deutlichkeit in einem Rechtsstaat nicht erwartet hätte.
Zwei Jahre haben die Länder und die Bundesregierung jetzt Zeit, eine neue verfassungsgemäße Grundsteuerbewertung zu verabschieden. Das absurde ist, dass sich die Länder damit überbieten, Modelle vorzuschlagen, die wieder eine regelmäßige Bewertung nach fünf oder sechs Jahren erfordern. Es sei die Frage erlaubt, wenn es länger als 50 Jahre nicht geschafft wurde, die Grundstücke regelmäßig neu zu bewerten, wie kann man dann auf die Idee kommen, genau dort weiterzumachen, wo das Bundesverfassungsgericht eben dies als verfassungswidrig eingestuft hat?
Die Bewertung anhand von Marktwerten sollte beendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung genau diese Chance eröffnet. Eine marktunabhängige flächenbezogene Grundsteuer wäre gerecht und transparent.
Eine weitere Alternative läuft darauf hinaus, die Grundsteuer an den Bodenrichtwerten zu orientieren. Das soll dazu dienen, dass unbebaute Grundstücke, die dann genauso besteuert werden wie bebaute Grundstücke durch den finanziellen Druck auf einmal doch bebaut werden. Jetzt muss man sich allerdings fragen, warum zum Maßstab für die Grundsteuer einige wenige Spekulanten werden sollen, die bebaubare Grundstücke nicht bebauen? Richtig ist doch wohl, dass Eigentümer und Mieter zukünftig Maßstab für die Grundsteuererhebung sein sollen, denn sie leben
auf 35 Millionen zu besteuernden Grundstücken, welche für sie Lebensmittelpunkt und Zuhause sind.
Es ist der absolut falsche Weg, an diejenigen anzuknüpfen, die etwas falsch machen. Bund und Länder müssen sich doch an denjenigen orientieren, die etwas richtig machen, an uns Eigentümern und an unseren Mietern. Deshalb brauchen wir in Zukunft eine marktunabhängige Grundsteuer.
Ihr
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Saarland
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ganz lapidar gesagt, dass dann, wenn der Bundestag vorschreibt, alle sechs Jahre eine Neubewertung vorzunehmen und die Finanzverwaltung dies über Jahrzehnte nicht schafft, die Erhebung der Grundsteuer eben verfassungswidrig ist. Ein Urteilsinhalt, den man in seiner Deutlichkeit in einem Rechtsstaat nicht erwartet hätte.
Zwei Jahre haben die Länder und die Bundesregierung jetzt Zeit, eine neue verfassungsgemäße Grundsteuerbewertung zu verabschieden. Das absurde ist, dass sich die Länder damit überbieten, Modelle vorzuschlagen, die wieder eine regelmäßige Bewertung nach fünf oder sechs Jahren erfordern. Es sei die Frage erlaubt, wenn es länger als 50 Jahre nicht geschafft wurde, die Grundstücke regelmäßig neu zu bewerten, wie kann man dann auf die Idee kommen, genau dort weiterzumachen, wo das Bundesverfassungsgericht eben dies als verfassungswidrig eingestuft hat?
Die Bewertung anhand von Marktwerten sollte beendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung genau diese Chance eröffnet. Eine marktunabhängige flächenbezogene Grundsteuer wäre gerecht und transparent.
Eine weitere Alternative läuft darauf hinaus, die Grundsteuer an den Bodenrichtwerten zu orientieren. Das soll dazu dienen, dass unbebaute Grundstücke, die dann genauso besteuert werden wie bebaute Grundstücke durch den finanziellen Druck auf einmal doch bebaut werden. Jetzt muss man sich allerdings fragen, warum zum Maßstab für die Grundsteuer einige wenige Spekulanten werden sollen, die bebaubare Grundstücke nicht bebauen? Richtig ist doch wohl, dass Eigentümer und Mieter zukünftig Maßstab für die Grundsteuererhebung sein sollen, denn sie leben
auf 35 Millionen zu besteuernden Grundstücken, welche für sie Lebensmittelpunkt und Zuhause sind.
Es ist der absolut falsche Weg, an diejenigen anzuknüpfen, die etwas falsch machen. Bund und Länder müssen sich doch an denjenigen orientieren, die etwas richtig machen, an uns Eigentümern und an unseren Mietern. Deshalb brauchen wir in Zukunft eine marktunabhängige Grundsteuer.
Ihr
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Saarland
Mai 2018
Was ist beim Mietende zu beachten
Endet ein Wohnraummietvertrag, ist der Mieter verpflichtet, das Objekt zu räumen und an den Vermieter herauszugeben.
Räumen bedeutet, sämtliche Gegenstände, die der Mieter eingebracht hat, sind aus der Wohnung zu entfernen.Unter Herausgabe versteht man die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes. Üblicherweise geschieht dies durch Überlassung der zur Wohnung gehörenden Schlüssel.
Was ist zu beachten, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Kaution
Diese dient zur Sicherheit mietrechtlicher Ansprüche. Auch für diejenigen, die erst nach Mietende entstehen.
Als Beispiel nenne ich:
a. noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen
b. Ersatz für Schäden, die an der Wohnung entstanden sind.
Aus dem Sinn und Zweck einer Sicherheit ergibt sich, dass Auszug und Rückzahlung der Kaution nicht zum selben Zeitpunkt erfolgen müssen. Vielmehr kann sich der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit lassen bis er die Sicherheit auszahlt. Vorrausetzung ist jedoch, dass das Entstehen von Forderungen nach Mietende möglich ist. Sind Gegenforderungen fällig, so können diese mit dem Rückzahlungsanspruch der Kaution verrechnet werden. Spätestens ein halbes Jahr nach Mietende muss die Kaution - soweit sie nicht verbraucht ist - zurückgezahlt werden. Auch dann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Nebenkostenabrechnung noch nicht erstellt ist.
Übergabe der Wohnung
Es ist empfehlenswert, eine Übergabe zu vereinbaren. Dabei sollte ein Protokoll über diesen Vorgang erstellt werden. Darin sind Besonderheiten zu vermerken ohne schon zu klären, wer die Verantwortung hierfür trägt. Vorteil einer solchen Dokumentation ist, dass per Mietende ein Status bezüglich des Wohnungszustandes erstellt wird. Es gibt dann keinen Streit mehr darüber, ob ein im Protokoll festgestellter Mängel beim Mietende existierte oder erst später aufgetreten ist. Dies verbessert die Position des beweispflichtigen Vermieters.
Aber Vorsicht! Bei Erstellung des Protokolls ist äußerste Sorgfalt geboten. Nur das, was in dieser Urkunde steht, kann bei der Geltendmachung etwaiger Folgeansprüche berücksichtig werden. Das Übergabeprotokoll stellt ein sogenanntes negatives Schuldanerkenntnis dar. Die Wohnung dient als vertragsgemäß zurückgegeben. Mängel, die nicht im Protokoll vermerkt sind, fallen unter den Tisch.
Schönheitsreparaturen
Grundsätzlich fallen diese in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Durch Vertrag können diese – was die Regel ist – auf den Mieter übertragen werden. Zieht in einem solchen Falle der Mieter aus, ohne Tapezierarbeiten oder ähnliches auszuführen, muss der Vermieter folgendes beachten:
Er muss den Mieter zunächst unter Fristsetzung und Ablehnungsandrohung auffordern, die Arbeiten auszuführen. Nur dann, wenn er dieses Procedere einhält, kann er vom Mieter -soweit dieser es nicht tut - Geldersatz verlangen. Beachtet er diese Formalien nicht, geht er leer aus.
Zu beachten ist die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Übergabe.
Schäden
Durch Gebrauch der Wohnung nutzt sich diese ab.
Dieser Wertverlust ist durch die Zahlung der Miete abgegolten. Was ist aber mit Schäden, die auf nicht sachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind? Hier kann der Vermieter den Mieter in Anspruch nehmen, sofern letzterer das Entstehen des Schadens zu vertreten hat, wenn die Veränderungen während der Mietzeit entstanden sind.
In diesem Falle gilt das allgemeine Schadensrecht des BGBs. Der Vermieter hat die Wahl vom Mieter Naturalrestitution oder Geld zu verlangen.
Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung – wie bei den Schönheitsreparaturen – bedarf es nicht. Allerdings ist auch hier die 6-monatige Verjährungsfrist zu beachten.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Geschäftsführender Vorsitzender Haus und Grund Saarbrücken
Kontaktadressen:
1. Haus und Grund Saarbrücken
Tel.: 0681 / 66 83 70
Fax: 0681 / 66 83 7-16
E-Mail: info@hausundgrund-saarbruecken.de
2. Anwaltskanzlei Hoffmann
Tel.: 0681 / 68 66 33 40
Fax: 0681 / 68 89 09 01
E-Mail: info@anwaltskanzlei-hoffmann.com
Räumen bedeutet, sämtliche Gegenstände, die der Mieter eingebracht hat, sind aus der Wohnung zu entfernen.Unter Herausgabe versteht man die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes. Üblicherweise geschieht dies durch Überlassung der zur Wohnung gehörenden Schlüssel.
Was ist zu beachten, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Kaution
Diese dient zur Sicherheit mietrechtlicher Ansprüche. Auch für diejenigen, die erst nach Mietende entstehen.
Als Beispiel nenne ich:
a. noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen
b. Ersatz für Schäden, die an der Wohnung entstanden sind.
Aus dem Sinn und Zweck einer Sicherheit ergibt sich, dass Auszug und Rückzahlung der Kaution nicht zum selben Zeitpunkt erfolgen müssen. Vielmehr kann sich der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit lassen bis er die Sicherheit auszahlt. Vorrausetzung ist jedoch, dass das Entstehen von Forderungen nach Mietende möglich ist. Sind Gegenforderungen fällig, so können diese mit dem Rückzahlungsanspruch der Kaution verrechnet werden. Spätestens ein halbes Jahr nach Mietende muss die Kaution - soweit sie nicht verbraucht ist - zurückgezahlt werden. Auch dann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Nebenkostenabrechnung noch nicht erstellt ist.
Übergabe der Wohnung
Es ist empfehlenswert, eine Übergabe zu vereinbaren. Dabei sollte ein Protokoll über diesen Vorgang erstellt werden. Darin sind Besonderheiten zu vermerken ohne schon zu klären, wer die Verantwortung hierfür trägt. Vorteil einer solchen Dokumentation ist, dass per Mietende ein Status bezüglich des Wohnungszustandes erstellt wird. Es gibt dann keinen Streit mehr darüber, ob ein im Protokoll festgestellter Mängel beim Mietende existierte oder erst später aufgetreten ist. Dies verbessert die Position des beweispflichtigen Vermieters.
Aber Vorsicht! Bei Erstellung des Protokolls ist äußerste Sorgfalt geboten. Nur das, was in dieser Urkunde steht, kann bei der Geltendmachung etwaiger Folgeansprüche berücksichtig werden. Das Übergabeprotokoll stellt ein sogenanntes negatives Schuldanerkenntnis dar. Die Wohnung dient als vertragsgemäß zurückgegeben. Mängel, die nicht im Protokoll vermerkt sind, fallen unter den Tisch.
Schönheitsreparaturen
Grundsätzlich fallen diese in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Durch Vertrag können diese – was die Regel ist – auf den Mieter übertragen werden. Zieht in einem solchen Falle der Mieter aus, ohne Tapezierarbeiten oder ähnliches auszuführen, muss der Vermieter folgendes beachten:
Er muss den Mieter zunächst unter Fristsetzung und Ablehnungsandrohung auffordern, die Arbeiten auszuführen. Nur dann, wenn er dieses Procedere einhält, kann er vom Mieter -soweit dieser es nicht tut - Geldersatz verlangen. Beachtet er diese Formalien nicht, geht er leer aus.
Zu beachten ist die kurze Verjährungsfrist von 6 Monaten ab Übergabe.
Schäden
Durch Gebrauch der Wohnung nutzt sich diese ab.
Dieser Wertverlust ist durch die Zahlung der Miete abgegolten. Was ist aber mit Schäden, die auf nicht sachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind? Hier kann der Vermieter den Mieter in Anspruch nehmen, sofern letzterer das Entstehen des Schadens zu vertreten hat, wenn die Veränderungen während der Mietzeit entstanden sind.
In diesem Falle gilt das allgemeine Schadensrecht des BGBs. Der Vermieter hat die Wahl vom Mieter Naturalrestitution oder Geld zu verlangen.
Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung – wie bei den Schönheitsreparaturen – bedarf es nicht. Allerdings ist auch hier die 6-monatige Verjährungsfrist zu beachten.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Geschäftsführender Vorsitzender Haus und Grund Saarbrücken
Kontaktadressen:
1. Haus und Grund Saarbrücken
Tel.: 0681 / 66 83 70
Fax: 0681 / 66 83 7-16
E-Mail: info@hausundgrund-saarbruecken.de
2. Anwaltskanzlei Hoffmann
Tel.: 0681 / 68 66 33 40
Fax: 0681 / 68 89 09 01
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Mai 2018
Bezahlbarer Wohnraum?
Im Saarland ist ein großer Teil der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau nicht verwendet worden. In den letzten zehn Jahren sind für den Bau von Sozialwohnungen vom Bund rund 91 Millionen Euro geflossen. Neue Wohnungen sind aber während dieses Zeitraumes keine gebaut worden.
Von dem Geld wurde gut die Hälfte eingesetzt, um bestehende Sozialwohnungen zu renovieren oder Wohnungen für Flüchtlinge herzurichten, die nunmehr dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Der Rest steht nach Angaben des Bauministeriums für weitere Förderanträge bereit. Feststeht jedenfalls, dass der weitaus größte Teil der vom Bund bereitgestellten Mittel nicht zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes verwendet wird.
Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung bezifferte Anfang April sehr medienwirksam das Fehlen bezahlbaren Wohnraumes für fast 17.000 Menschen in Saarbrücken. Dennoch ist in Saarbrücken mit dem Hinweis, eine kostendeckende Finanzierung sei nicht gewährleistet, keine einzige neue bezahlbare Wohnung entstanden.
Die Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus ist dringend erforderlich. Es wird mehr bezahlbarer Wohnraum gebraucht.
Indirekt wird den privaten Eigentümern vorgeworfen, überteuerte Mieten für in schlechtem Zustand befindliche Wohnungen zu verlangen. Dem ist entschieden entgegen zu treten. Gerade die privaten Eigentümer sorgen mit ihrem Einsatz dafür, dass der Wohnungsmarkt funktioniert und die Mieter mit privaten Einzelvermietern überdurchschnittlich zufrieden sind (siehe Umfrage Seite 120). Das Fehlen von Sozialwohnungen haben sie nicht zu vertreten. Wären sich die Verantwortlichen in Politik und Wohnungswirtschaft ihrer sozialen Verantwortung bewusst, würden sie die zur Verfügung stehenden Gelder für die Wohnraumversorgung der Menschen mit geringem Einkommen einsetzen und damit diese gesellschaftliche Herausforderung zumindest mildern. Stattdessen liegen die Fördergelder ungenutzt auf einem Konto.
Über "bezahlbares Wohnen" wird viel und gerne geredet, das Handeln aber leider vergessen.
Ihr
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Saarland
Von dem Geld wurde gut die Hälfte eingesetzt, um bestehende Sozialwohnungen zu renovieren oder Wohnungen für Flüchtlinge herzurichten, die nunmehr dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Der Rest steht nach Angaben des Bauministeriums für weitere Förderanträge bereit. Feststeht jedenfalls, dass der weitaus größte Teil der vom Bund bereitgestellten Mittel nicht zur Schaffung bezahlbaren Wohnraumes verwendet wird.
Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung bezifferte Anfang April sehr medienwirksam das Fehlen bezahlbaren Wohnraumes für fast 17.000 Menschen in Saarbrücken. Dennoch ist in Saarbrücken mit dem Hinweis, eine kostendeckende Finanzierung sei nicht gewährleistet, keine einzige neue bezahlbare Wohnung entstanden.
Die Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus ist dringend erforderlich. Es wird mehr bezahlbarer Wohnraum gebraucht.
Indirekt wird den privaten Eigentümern vorgeworfen, überteuerte Mieten für in schlechtem Zustand befindliche Wohnungen zu verlangen. Dem ist entschieden entgegen zu treten. Gerade die privaten Eigentümer sorgen mit ihrem Einsatz dafür, dass der Wohnungsmarkt funktioniert und die Mieter mit privaten Einzelvermietern überdurchschnittlich zufrieden sind (siehe Umfrage Seite 120). Das Fehlen von Sozialwohnungen haben sie nicht zu vertreten. Wären sich die Verantwortlichen in Politik und Wohnungswirtschaft ihrer sozialen Verantwortung bewusst, würden sie die zur Verfügung stehenden Gelder für die Wohnraumversorgung der Menschen mit geringem Einkommen einsetzen und damit diese gesellschaftliche Herausforderung zumindest mildern. Stattdessen liegen die Fördergelder ungenutzt auf einem Konto.
Über "bezahlbares Wohnen" wird viel und gerne geredet, das Handeln aber leider vergessen.
Ihr
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Saarland
Mai 2018
Gut besuchter Vortrag zum neuen Datenschutzrecht
Viele Vereine und Mitglieder von Haus & Grund beschäftigen sich zur Zeit mit der Frage, wie sie die Datenschutz-Grundverordnung umsetzen. Es gibt einiges zu beachten, damit die Betroffenen bis zum Stichtag am 25. Mai 2018 die datenschutzrechtlichen Vorgaben der neuen Verordnung erfüllen. In welchen ausgewählten Bereichen welche Dinge angepasst und neu aufgestellt werden müssen, stellte Herr Rechtsanwalt Patrick Nessler, Justiziar des Landessportverbandes aus St. Ingbert, im Rahmen eines gut besuchten Vortrages am 12. April 2018 in den Räumlichkeiten von Albrecht's Casino am Staden vor. Der Vortrag traf auf ein reges Interesse der fast 40 Anwesenden. Er kann bei Interesse unter der Telefonnummer der Geschäftsstelle (0681/668370) oder per Email (info@haus-und-grund-saarland.de) angefordert und per Email versandt werden.
Bildunterschrift: Rechtsanwalt Patrick Nessler bei seinem Vortrag über die neue Datenschutzgrundverordnung.
Bildunterschrift: Rechtsanwalt Patrick Nessler bei seinem Vortrag über die neue Datenschutzgrundverordnung.
April 2018
Probleme rund um den Überbau
Das Landgericht Saarbrücken (Az.: 11 S 155/17) befasste sich mit folgendem Fall:
Der Nachbar A nahm im Bereich der Grenze zum Nachbarn B Baumaßnahmen vor, es wurden Waschbetonplatten verlegt und auf der Garage eine Brüstung errichtet.
Im Zuge von Vermessungsarbeiten an der gemeinschaftlichen Grenze stellte sich heraus, dass sowohl die Waschbetonplatten als auch die Brüstung teilweise in das Grundstück des Nachbarn B ragten.
Nachbar B verlangte nunmehr von A die Beseitigung der Wachbetonplatten, soweit sie auf seinem Grundstück verlegt wurden, für die durch die Brüstung in Anspruch genommene überbaute Fläche von 0,54 Quadratmeter eine jährliche Überbaurente in Höhe von Euro 108,00.
Soweit B von A die Entfernung der Teile der Waschbetonplatten verlangt, die sein Grundstück tangieren, wird er Recht bekommen.
Die hineinragenden Platten stellen eine Eigentumsverletzung dar. Gemäß § 1004 BGB hat der Eigentümer B gegen den Störer A einen Anspruch auf Beseitigung.
Also muss A den überragenden Belag abspitzen und das obwohl nur ein Streifen von 2 cm betroffen ist.
Besser sind die Karten für A bei dem Thema Garagenbrüstung. Diese ist Teil eines Gebäudes und B muss den Überbau dulden, da er bei der Errichtung nicht unverzüglich widersprochen hat. Als Ausgleich für den Rechtsverlust steht ihm jedoch eine Überbaurente zu. Diese ist jährlich bei Jahresbeginn fällig. Wie hoch die Entschädigung ist, ist im Gesetz (§ 913 BGB) nicht geregelt.
In unserem Falle hat das Landgericht Saarbrücken folgende Rechnung gemacht:
Maßgebend ist der Quadratmeterpreis zum Zeitpunkt des Anspruches des Grundstückes von B.
Dieser ging bei seiner Berechnung von einem Betrag von 200,00 Euro/Quadratmeter aus. Das dürfte der Betrag per heute sein.
Zum Zeitpunkt des Überbaus vor geraumer Zeit lag der Grundstückswert noch bei maximal 60,00 Euro/Quadratmeter.
Das Landgericht errechnete auf der Basis von einer überbauten Fläche von 0,54 Quadratmetern und einem Grundstückswert von 60,00 Euro/Quadratmetern eine jährlichen Überbaurente von gerade einmal 2,10 Euro pro Jahr. Dies entspricht einer Verzinsung von circa 7,3% des Ausgangsbetrages.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Geschäftsführender Vorsitzender Haus und Grund Saarbrücken
Kontaktadressen:
1. Haus und Grund Saarbrücken
Tel.: 0681 / 66 83 70
Fax: 0681 / 66837-16
E-Mail: info@haus-und-grund-saarland.de
2. Anwaltskanzlei Hoffmann
Tel.: 0681 / 68 66 33 40
Fax: 0681 / 68 89 09 01
E-Mail: info@anwaltskanzlei-hoffmann.com
Der Nachbar A nahm im Bereich der Grenze zum Nachbarn B Baumaßnahmen vor, es wurden Waschbetonplatten verlegt und auf der Garage eine Brüstung errichtet.
Im Zuge von Vermessungsarbeiten an der gemeinschaftlichen Grenze stellte sich heraus, dass sowohl die Waschbetonplatten als auch die Brüstung teilweise in das Grundstück des Nachbarn B ragten.
Nachbar B verlangte nunmehr von A die Beseitigung der Wachbetonplatten, soweit sie auf seinem Grundstück verlegt wurden, für die durch die Brüstung in Anspruch genommene überbaute Fläche von 0,54 Quadratmeter eine jährliche Überbaurente in Höhe von Euro 108,00.
Soweit B von A die Entfernung der Teile der Waschbetonplatten verlangt, die sein Grundstück tangieren, wird er Recht bekommen.
Die hineinragenden Platten stellen eine Eigentumsverletzung dar. Gemäß § 1004 BGB hat der Eigentümer B gegen den Störer A einen Anspruch auf Beseitigung.
Also muss A den überragenden Belag abspitzen und das obwohl nur ein Streifen von 2 cm betroffen ist.
Besser sind die Karten für A bei dem Thema Garagenbrüstung. Diese ist Teil eines Gebäudes und B muss den Überbau dulden, da er bei der Errichtung nicht unverzüglich widersprochen hat. Als Ausgleich für den Rechtsverlust steht ihm jedoch eine Überbaurente zu. Diese ist jährlich bei Jahresbeginn fällig. Wie hoch die Entschädigung ist, ist im Gesetz (§ 913 BGB) nicht geregelt.
In unserem Falle hat das Landgericht Saarbrücken folgende Rechnung gemacht:
Maßgebend ist der Quadratmeterpreis zum Zeitpunkt des Anspruches des Grundstückes von B.
Dieser ging bei seiner Berechnung von einem Betrag von 200,00 Euro/Quadratmeter aus. Das dürfte der Betrag per heute sein.
Zum Zeitpunkt des Überbaus vor geraumer Zeit lag der Grundstückswert noch bei maximal 60,00 Euro/Quadratmeter.
Das Landgericht errechnete auf der Basis von einer überbauten Fläche von 0,54 Quadratmetern und einem Grundstückswert von 60,00 Euro/Quadratmetern eine jährlichen Überbaurente von gerade einmal 2,10 Euro pro Jahr. Dies entspricht einer Verzinsung von circa 7,3% des Ausgangsbetrages.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Geschäftsführender Vorsitzender Haus und Grund Saarbrücken
Kontaktadressen:
1. Haus und Grund Saarbrücken
Tel.: 0681 / 66 83 70
Fax: 0681 / 66837-16
E-Mail: info@haus-und-grund-saarland.de
2. Anwaltskanzlei Hoffmann
Tel.: 0681 / 68 66 33 40
Fax: 0681 / 68 89 09 01
E-Mail: info@anwaltskanzlei-hoffmann.com
April 2018
Der neue Aufbruch?
Das Werk ist vollbracht, die neue Bundesregierung ist im Amt, der Koalitionsvertrag ist unterschrieben. Er trägt die Überschrift: "Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land." Der Anspruch ist enorm. Markige Worte. Hoffnung auch in den Bereichen Bauen und Wohnen? Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbarer Wohnraum sind das Ziel der nächsten vier Jahre. Klingt zunächst gut - aber wie wird es umgesetzt?
Ein "Baukindergeld" von 1200 Euro pro Kind und Jahr über zehn Jahre soll es Familien leichter machen, Wohneigentum zu schaffen. Über 2019 hinaus will der Bund Milliarden in den sozialen Wohnungsbau stecken - dafür soll das Grundgesetz geändert werden. Über eine Reform der Grundsteuer soll zudem mehr Bauland zur Verfügung gestellt werden. Die Mietpreisbremse in Großstädten soll verschärft werden. Vermieter sollen zur Offenlegung der vorher vereinbarten Miete verpflichtet werden. In Ballungszentren sollen die Kosten für Modernisierungen nicht mehr wie bisher zu elf, sondern nur noch zu acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Auch eine Kappungsgrenze ist geplant, um zu verhindern, dass Mieter über Modernisierungen gezielt aus ihren Wohnungen vertrieben werden.
Positiv ist zu bewerten, dass der Koalitionsvertrag die von Haus & Grund Deutschland entwickelte "kleine Modernisierung" übernommen hat, die unter weitgehendem Verzicht auf Formalien eine unkomplizierte Mieterhöhung bei Modernisierungen bis 10.000 € zulässt. Erfreulich ist auch, dass diverse Energieeinsparungsgesetze (EnEV, EnEG, EEWärmeG) zum Gebäude Energiegesetz (GEG) zusammengefasst werden, ohne die jetzigen energetischen Anforderungen im Bestand und im Neubau zu verschärfen. Die Absicht der Vertragspartner, die Schaffung weiteren Wohnraums und die Senkung der Baukosten durch Förderung statt Forderung zu erreichen ist aus unserer Sicht mehr als erfreulich.
Erfreulicher wäre es jedoch gewesen, wenn die Koalitionäre auf die festgeschriebenen staatlichen Zwangsmittel gegenüber den privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern verzichtet hätten, um so den privaten Wohnungsbau noch weiter zu beleben. Hemmnisse sind für eine im Sinne aller Beteiligten geforderte moderne und verantwortungsvolle Wohnungspolitik kontraproduktiv. Warten wir also ab, ob mit den Instrumenten des Koalitionsvertrages der neue Aufbruch gelingt.
Ihr
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Saarland
Ein "Baukindergeld" von 1200 Euro pro Kind und Jahr über zehn Jahre soll es Familien leichter machen, Wohneigentum zu schaffen. Über 2019 hinaus will der Bund Milliarden in den sozialen Wohnungsbau stecken - dafür soll das Grundgesetz geändert werden. Über eine Reform der Grundsteuer soll zudem mehr Bauland zur Verfügung gestellt werden. Die Mietpreisbremse in Großstädten soll verschärft werden. Vermieter sollen zur Offenlegung der vorher vereinbarten Miete verpflichtet werden. In Ballungszentren sollen die Kosten für Modernisierungen nicht mehr wie bisher zu elf, sondern nur noch zu acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Auch eine Kappungsgrenze ist geplant, um zu verhindern, dass Mieter über Modernisierungen gezielt aus ihren Wohnungen vertrieben werden.
Positiv ist zu bewerten, dass der Koalitionsvertrag die von Haus & Grund Deutschland entwickelte "kleine Modernisierung" übernommen hat, die unter weitgehendem Verzicht auf Formalien eine unkomplizierte Mieterhöhung bei Modernisierungen bis 10.000 € zulässt. Erfreulich ist auch, dass diverse Energieeinsparungsgesetze (EnEV, EnEG, EEWärmeG) zum Gebäude Energiegesetz (GEG) zusammengefasst werden, ohne die jetzigen energetischen Anforderungen im Bestand und im Neubau zu verschärfen. Die Absicht der Vertragspartner, die Schaffung weiteren Wohnraums und die Senkung der Baukosten durch Förderung statt Forderung zu erreichen ist aus unserer Sicht mehr als erfreulich.
Erfreulicher wäre es jedoch gewesen, wenn die Koalitionäre auf die festgeschriebenen staatlichen Zwangsmittel gegenüber den privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern verzichtet hätten, um so den privaten Wohnungsbau noch weiter zu beleben. Hemmnisse sind für eine im Sinne aller Beteiligten geforderte moderne und verantwortungsvolle Wohnungspolitik kontraproduktiv. Warten wir also ab, ob mit den Instrumenten des Koalitionsvertrages der neue Aufbruch gelingt.
Ihr
Dr. Michael Weiskopf
Geschäftsführender Verbandsvorsitzender
Haus & Grund Saarland
April 2018
Kooperation mit Gothaer Versicherung
Neue Versicherungsbausteine für Haus- & Grund-Mitglieder
Zwischen dem Landesverband Haus & Grund Saarland und der Bezirksdirektion der Gothaer Versicherungen in Mainz besteht bekanntlich seit einigen Jahren ein Rahmenvertrag für die Konditionen der Wohngebäudeversicherung sowie der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Nun haben beide Seiten eine Erweiterung der erfolgreichen Kooperation für die Haus & Grund-Mitglieder vereinbart. Dies betrifft die allgemeine Privathaftpflichtversicherung sowie die Hausratversicherung, so dass vor allem auch für die selbst genutzten Immobilien neue Kooperationsvorteile für Haus & Grund-Mitglieder vereinbart werden konnten. Konkret bieten die neuen Angebote folgende Leistungen:
Privathaftpflichtversicherung
Ein Mobiltelefon ist toll, weil man es überall mitnehmen kann. Doch was ist, wenn man auf der Straße angerempelt wird und das neue teure Gerät runterfällt? Wer zahlt den Schaden, wenn der Verursacher nicht zahlen kann? Die Gothaer zahlt auch dann, wenn Sie der Geschädigte sind und der Verursacher nicht zahlen kann (Forderungsausfalldeckung). Die Gothaer tritt außerdem bei berechtigten Schadenersatzansprüchen für Sie ein und schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen.
Die Gothaer Privathaftpflicht-Top bietet einen exklusiven Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von 20 Millionen Euro. Ebenfalls versichert sind Beschädigung und Abhandenkommen fremder beweglicher Sachen, die geliehen oder gemietet wurden bis 50.000 Euro sowie Schäden durch schuldunfähige Personen, z. B. durch Ihr Kind bis 50.000 Euro.
Hausratversicherung
Gegen die Folgen von Einbruch, Brand, Blitzschlag und mehr bietet eine Hausratversicherung Schutz. Die Schadensszenarien sind dabei vielfältig:
• In Deutschland wird alle fünf Minuten eingebrochen – die Täter haben meist ein geschultes Auge für die wertvollsten Gegenstände.
• Aus einer defekten Waschmaschine tritt unbemerkt Wasser aus – oft werden dadurch Haushaltsgegenstände bis zur Unbrauchbarkeit beschädigt.
• Ein Blitzschlag kann durch Überspannung die elektronischen Geräte des Haushalts zerstören darunter Heimkino, Computer und vieles mehr
Mit der Gothaer-HausratTop-Versicherung kann der gesamte Hausrat einfach und passgenau abgesichert werden. Zum exklusiven Leistungspaket gehören der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel Fenster aufgelassen) oder der Schutz Ihrer Sachen im Auto rund um die Uhr (bei Diebstahl).
Attraktive neue Angebote
Haus & Grund Mitglieder haben ab sofort die Möglichkeit, auch für diese neuen Versicherungsbausteine von besonders günstigen Spezialkonditionen zu profitieren. Auch diese Sonderkonditionen gelten ausschließlich für Mitglieder in einem Haus & Grund Ortsverein im Saarland – und auch nur bei der Bezirksdirektion der Gothaer Versicherungen in Mainz.
Haus & Grund-Mitglieder erhalten bei Interesse zunächst einen unverbindlichen Risiko-Erfassungsbogen. Nach dem Ausfüllen und dem Nachweis der Mitgliedschaft (Stempel des Ortsvereins) kann der Erfassungsbogen an den Landesverband gesendet werden. Die Gothaer Bezirksdirektion erstellt dann ein entsprechendes Angebot. Das Mitglied entscheidet, ob es das Angebot annehmen will und wenn ja mit welchen Optionen.
Details zur erweiterten Kooperation gibt es beim Ortsverein. Für Rückfragen und Erstinformationen steht auch der Landesverband unter 0681 – 668370 oder info@haus-und-grund-saarland.de zur Verfügung.
Zwischen dem Landesverband Haus & Grund Saarland und der Bezirksdirektion der Gothaer Versicherungen in Mainz besteht bekanntlich seit einigen Jahren ein Rahmenvertrag für die Konditionen der Wohngebäudeversicherung sowie der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Nun haben beide Seiten eine Erweiterung der erfolgreichen Kooperation für die Haus & Grund-Mitglieder vereinbart. Dies betrifft die allgemeine Privathaftpflichtversicherung sowie die Hausratversicherung, so dass vor allem auch für die selbst genutzten Immobilien neue Kooperationsvorteile für Haus & Grund-Mitglieder vereinbart werden konnten. Konkret bieten die neuen Angebote folgende Leistungen:
Privathaftpflichtversicherung
Ein Mobiltelefon ist toll, weil man es überall mitnehmen kann. Doch was ist, wenn man auf der Straße angerempelt wird und das neue teure Gerät runterfällt? Wer zahlt den Schaden, wenn der Verursacher nicht zahlen kann? Die Gothaer zahlt auch dann, wenn Sie der Geschädigte sind und der Verursacher nicht zahlen kann (Forderungsausfalldeckung). Die Gothaer tritt außerdem bei berechtigten Schadenersatzansprüchen für Sie ein und schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen.
Die Gothaer Privathaftpflicht-Top bietet einen exklusiven Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von 20 Millionen Euro. Ebenfalls versichert sind Beschädigung und Abhandenkommen fremder beweglicher Sachen, die geliehen oder gemietet wurden bis 50.000 Euro sowie Schäden durch schuldunfähige Personen, z. B. durch Ihr Kind bis 50.000 Euro.
Hausratversicherung
Gegen die Folgen von Einbruch, Brand, Blitzschlag und mehr bietet eine Hausratversicherung Schutz. Die Schadensszenarien sind dabei vielfältig:
• In Deutschland wird alle fünf Minuten eingebrochen – die Täter haben meist ein geschultes Auge für die wertvollsten Gegenstände.
• Aus einer defekten Waschmaschine tritt unbemerkt Wasser aus – oft werden dadurch Haushaltsgegenstände bis zur Unbrauchbarkeit beschädigt.
• Ein Blitzschlag kann durch Überspannung die elektronischen Geräte des Haushalts zerstören darunter Heimkino, Computer und vieles mehr
Mit der Gothaer-HausratTop-Versicherung kann der gesamte Hausrat einfach und passgenau abgesichert werden. Zum exklusiven Leistungspaket gehören der Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel Fenster aufgelassen) oder der Schutz Ihrer Sachen im Auto rund um die Uhr (bei Diebstahl).
Attraktive neue Angebote
Haus & Grund Mitglieder haben ab sofort die Möglichkeit, auch für diese neuen Versicherungsbausteine von besonders günstigen Spezialkonditionen zu profitieren. Auch diese Sonderkonditionen gelten ausschließlich für Mitglieder in einem Haus & Grund Ortsverein im Saarland – und auch nur bei der Bezirksdirektion der Gothaer Versicherungen in Mainz.
Haus & Grund-Mitglieder erhalten bei Interesse zunächst einen unverbindlichen Risiko-Erfassungsbogen. Nach dem Ausfüllen und dem Nachweis der Mitgliedschaft (Stempel des Ortsvereins) kann der Erfassungsbogen an den Landesverband gesendet werden. Die Gothaer Bezirksdirektion erstellt dann ein entsprechendes Angebot. Das Mitglied entscheidet, ob es das Angebot annehmen will und wenn ja mit welchen Optionen.
Details zur erweiterten Kooperation gibt es beim Ortsverein. Für Rückfragen und Erstinformationen steht auch der Landesverband unter 0681 – 668370 oder info@haus-und-grund-saarland.de zur Verfügung.
April 2018
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